PRAXIS FÃœR PSYCHOTHERAPIE & BERATUNG - alle Kassen

Abrechnung über

Die ersten 4 Sitzungen (sog. Probatorische Sitzungen) werden ohne vorherige Beantragung durch die Krankenkassen komplett übernommen. Erst bei weiteren Sitzungen wird ein Antrag gestellt, der formaler Natur ist und in der Regel problemlos von den Krankenversicherungen bewilligt wird.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ein Bild von den verschiedenen Therapieangeboten und meiner Arbeitsweise machen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.

Dipl. Psychologin
Katja Füßenich

Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapeutin